Irreführung Textilkennzeichnung

Falsch


Jegliche Werbung im Rahmen der Angabe der Bestandteile von Textilien, die nicht der vorgeschriebenen Textilkennzeichnung und Faserbezeichnung entsprechen, stellen einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.

Richtig

Beschreibung der Textilie auch durch Begriffe, wie Samt o.ä.
In Erwägungsgrund 19 bestimmt die TextilkennzeichnungsVO, dass nur solche Angaben abmahngefährdet sind, die den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

   

Kein Verkauf ohne Kennzeichnung

Falsch


Neue Textilien, die über kein Etikett verfügen, dürfen auch ohne Etikett verkauft werden. Eine Nach-Etikettierung ist nicht erforderlich und zudem für den Verkäufer schwierig.

Richtig

Kein Verkauf ohne Textil-Kennzeichnung
Ohne Etikett mit der Nennung der Textilfasern darf die Textilie nicht angeboten werden. Die TextilkennzeichnungsVO schreibt hierfür bis auf Ausnahmen ein fest angebrachtes Etikett vor.


Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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