Richtigstellung bei Fehlern

Falsch


Wenn einmal etwas veröffentlicht wurde, auch wenn es falsch ist, kann man als Betroffener hiergegen nichts mehr unternehmen. Was einmal öffentlich ausgesprochen wurde, ist nun einmal in der Welt.

Richtig

Wahrheit, Menschenwürde und seriöse Berichterstattung
Wurde eine objektiv falsche Berichterstattung veröffentlicht, muss eine Richtigstellung an vergleichbarer Stelle und in vergleichbarem Umfang erfolgen. Dann wird die Berichtigung auch wahrgenommen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Preisangabe / Grundpreise, Verbraucherschutz, Versandkosten, Werbeaussagen, Abmahnung Online - Handel

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Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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