Erlaubnis von Health-Claims-Verordnung

Falsch


Ein Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel darf dann zulässig mit einer Gesundheitswirkung beworben werden, wenn diese Wirkung tatsächlich besteht. Die Erlaubnis dieser Werbung ist nicht zwingend von der Health-Claims-Verordnung abhängig.

Richtig

Mit Wirkweisen nicht irreführend werben
Die Health-Claims-Verordnung erlaubt die Werbung mit einer gesundheitlichen Wirkung eines Lebensmittels nur dann, wenn hierdurch nicht das Lebensmittel mit irreführend angegebenener Wirkung dargestellt wird.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Gesundheitswerbung, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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