Spielsucht - Geld zurück?

Diagnose Spielsucht - eine Geld-zurück-Garantie?

Wer sich schon mal mit dem Thema Spielsucht auseinandergesetzt hat weiß, dass die Sucht nach Gewinn im Glücksspiel ebenso gefährlich sein kann wie die Sucht nach harten Drogen. Egal ob man dabei physisch im Casino oder nur psychisch im Online-Casino anwesend ist, die Sucht wird gleichermaßen befriedigt und das Geld ausgegeben.

Ein Spielsüchtiger aus Österreich ist jetzt nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Der Mann hatte in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren über zwei Millionen Euro verspielt – eine beachtliche Summe! Doch da der Wiener nachweisen konnte, dass er nicht geschäftsfähig war, musste das Geld zurückerstattet werden.

Kann das jetzt jeder Spieler mit ein paar Schulden machen? Die Antwort sollte niemanden überraschen: natürlich nicht.

Aber! Wenn man es ärztlich nachweisen kann, ist das in etwa so, als wäre ein Sechsjähriger in ein Casino gelaufen, hätte sich an einen Automaten gesetzt und wäre dann 40 Minuten später mit leeren Taschen wieder rausgekommen. Das Rechtsgeschäft wäre also ungültig.

Zusammenfassend heißt das also, dass man als krankhaft Süchtiger oft geschäftsunfähig ist. Doch lässt sich diese Regelung dann nicht einfach auf andere Gebiete übertragen? Könnte ein Alkoholsüchtiger nicht genau dasselbe verlangen?

Klar wäre es sicherlich schwer, den Alkohol wieder zurückzugeben, doch an sich müssten Süchtige, egal ob Alkohol, Drogen, Spielsucht etc. doch eigentlich ähnlich behandelt werden, oder? Als Alkoholsüchtiger gilt man, wenn man ein Glas Wein am Tag trinkt. Dementsprechend müssten eine Menge Deutscher eine eben größere Menge Geld zurückbekommen. Vielleicht erleben wir in Zukunft ja dahingehend noch eine Rechtsänderung / Rechtsanpassung.

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Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Werbeaussagen, Abmahnung Online - Handel, Samstags - Artikel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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