Eltern haften für Ihre Kinder - Game-Käufe

In Game-Käufe durch Kinder - wann haften die Eltern?

Kreditkarte nicht im Portemonnaie? Kind hat ein neues Handy… Mist! Haben Sie ähnliche Gedanken? Dann können Sie sich hier informieren, denn tatsächlich existieren Fälle, bei denen Sie noch mal davonkommen. Der bekannteste - und bereits genannte - Fall, ist wenn Kinder oder Jugendliche das Geschäft mit der Kreditkarte der Eltern abschließen. Sollten die „Täter“ zwischen 7 und 17 Jahren alt sein, so ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Was hier also entscheidend ist ist die Frage nach der Geschäftsfähigkeit, denn Heranwachsende zwischen 7-17 sind nur beschränkt geschäftsfähig – sie brauchen also die Bestätigung der Eltern, um Verträge (auch bekannt als „Rechtsgeschäfte“) abzuschließen. Und nein, der Taschengeldparagraph lässt sich hier nicht anwenden, denn da steht nirgendwo etwas von Kauf auf Rechnung.

Nicht so viel Glück haben die Eltern, wenn das Kind das Passwort und den Accountnamen kannte und sich dann (mehr oder weniger) missbräuchlich eingeloggt und geshoppt hat. Hierbei haften nämlich grundsätzlich die Eltern, denn es wird davon ausgegangen, dass entweder die Eltern selbst das Geschäft abgeschlossen haben, oder dem Kind eine (Anscheins-)Vollmacht zum Abschließen eines Geschäfts gegeben haben. Sollte sich das Kind auf irgendeine Weise in den Account eingehackt haben, sind die Eltern, da keine Vollmacht erteilt wurde, erst einmal aus dem Schneider. Dennoch sollte man hier beachten, dass die Grenzen zwischen hacken und Passwort kennen, fließend sein können.

Was mittlerweile nicht mehr so üblich, aber dennoch möglich ist, sind Zahlungen via SMS oder Anruf („Pay by Call-Verfahren“). Hierbei reichen meist ein kurzes Telefonat oder ein kleiner Text, um online einzukaufen. Doch auch in den Fällen kann Entwarnung gegeben werden, denn solange keine Autorisierung der Eltern erfolgt ist, kommt der Vertrag nicht zustande.

Jetzt wissen Sie also, wie hoch Ihre Chance auf Rückerstattung ist. Für die größtmögliche Schadensregulierung empfehlen wir Ihnen allerdings, dass Sie Ihre Kinder frühestmöglich aufklären. Bringen Sie den Kindern verständlich bei, was die Vorteile und Nachteile dieser Spiele sein können. Denn Vorbeugen ist besser als Heilen.

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu gern an mich: Kontaktformular


Tags: Datenschutz, Abmahnung Online - Handel, Samstags - Artikel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Rechtliche Informationen

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