Garantiebed. in Nähe zur Werbung

Falsch


Es ist der ausreichenden Darstellung der Garantie Genüge getan, wenn alle Garantiebedingungen unterhalb der AGB aufrufbar sind.

Richtig

Garantiebedingungen in optischer Nähe zur Werbung
Die Garantiebedingungen sind in unmittelbarer Nähe zur Werbung mit der Garantie z. B. über einen dort enthaltenen Link darzustellen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Gewährleistung / Garantie, Versandkosten, Kaufrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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