Kostenlose Mängelbeseitigung

Falsch


Bei einem Mangel an der Ware hat der Verkäufer die Nacherfüllung zu leisten, die Versandkosten trägt der Kunde.

Richtig

Die Mängelbeseitigung muss kostenlos erfolgen.
Alle Kosten für den Transport, die zum Zweck der Nacherfüllung anfallen, muss verpflichtend ebenfalls der Verkäufer bezahlen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Gewährleistung / Garantie, Versandkosten, Kaufrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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