Computerspiele nur mit USK-Kennung verkaufen

Falsch


Computerspiele (vor allem Spiele für Kinder) können in Deutschland auch ohne die deutsche Kennung für die Alterseinstufung angeboten werden. Hauptsache ist letztlich, dass sich auf der Ware überhaupt ein Siegel befindet, z. B. das PEGI-Siegel als offizielle europäische Alterseinstufung. 

Richtig

Computerspiele in Deutschland nur mit USK-Kennung anbieten
Trägermedien (handelsübliche Computerspiele, die auf physischem Datenträger angeboten werden) sind in Deutschland zwingend mit der Alterseinstufung nach USK ausweisen. Ansonsten darf selbst ein Spiel für Kinder nur an Erwachsene abgegeben werden. PEGI ist nicht ausreichend.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


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Siegel

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