Sofern ein Computerspiel von dem Unternehmer in Deutschland ohne Alterseinstufung nach deutschen Vorgaben angeboten wird, kann diese Ware dann ohne Beachtung des deutschen Jugendschutzes im Online-Handel weiterverkauft werden, wenn das Spiel ursprünglich nicht in Deutschland eingekauft wurde.
Richtig
Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung verkaufen Das deutsche Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Computerspiele, die keine deutsche Alterseinstufung aufweisen, nicht in Deutschland im Versandhandel angeboten werden dürfen. Ansonsten drohen eine strafrechtliche Verfolgung und häufig auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
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