Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung

Falsch


Sofern ein Computerspiel von dem Unternehmer in Deutschland ohne Alterseinstufung nach deutschen Vorgaben angeboten wird, kann diese Ware dann ohne Beachtung des deutschen Jugendschutzes im Online-Handel weiterverkauft werden, wenn das Spiel ursprünglich nicht in Deutschland eingekauft wurde.

Richtig

Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung verkaufen
Das deutsche Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Computerspiele, die keine deutsche Alterseinstufung aufweisen, nicht in Deutschland im Versandhandel angeboten werden dürfen. Ansonsten drohen eine strafrechtliche Verfolgung und häufig auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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