E-Zigaretten nicht an Jugendliche

Falsch


Jugendlichen dürfen elektronische Zigaretten oder Shishas im Online-Handel angeboten werden, sofern dort kein Tabak oder Nikotin enthalten ist. Weitere Beschränkungen gibt es nach den geltenden Jugendschutz-Bestimmungen nicht.

Richtig

Voller Jugendschutz für Elektrozigaretten und Zubehör
Auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronischen Shishas ohne Tabak und/oder Nikotin, und selbst sogar nur deren Behältnisse dürfen Jugendlichen nicht im Versandhandel angeboten werden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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