Die Exekutionsverfahren werden gegen den Schuldner selbst durchgeführt. Dafür ist kein staatliches Gericht zuständig.
Richtig
Einleitung von Exekutionsverfahren beim Bezirksgericht Das Exekutionsverfahren muss durch einen Exekutionsantrag beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet werden.
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