Die gesetzlichen Hinweise zur Entsorgung von Batterien sind nur von Online-Händlern zu erteilen, die abgepackte Batterien vertreiben. Sind in den Geräten schon Batterien enthalten, müssen keine Batteriehinweise erteilt werden.
Richtig
Batteriehinweise auch für Geräte mit enthaltenen Batterien Die Hinweise sind auch dann zu erteilen, wenn Produkte angeboten werden, in denen die dazu benötigten Batterien bereits enthalten sind. Anders ist dies nur, wenn die Produkte tatsächlich ohne Batterien verkauft werden.
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